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private Krankenversicherung im Wandel - die Gesundheitsreform vom 1.10.2004 Am 1.10. 2004 wurde nach langem Hin und Her eine Reform der privaten Krankenversicherung beschlossen. Zur Wahl standen 3 Szenarien, wovon eines schon beschlossen war und dann doch noch geändert wurde. Deshalb haben wir diese 3 Szenarien dargestellt, um die Folgen der bisherigen Lösungsvorschläge verständlicher zu machen und die Auswirkung des letzten Beschlusses in Szenario 2 aufzuzeigen. (Hier können Sie einen Versicherungsvergleich anfordern - auch private Krankenversicherung) Aktuell
beschlossen das Szenario 1:
(Testübersichten
privater Krankenversicherungen) Die Regierung hat am 1.10.04 im Alleingang
beschlossen, die Zahnersatz-Pflichtversicherung Szenario 1 nicht einzuführen,
weil diese viel zu kompliziert sei. Ein Bundestagsbeschluß vom 1.10.2004
sieht nun vor: Zahnersatz soll Kassenleistung bleiben, dafür müssen
gesetzlich Versicherte jedoch einen Pauschalabzug von 0,4 Prozent vom
Bruttolohn künftig ganz alleine tragen, was bei 2.000 Eur Monatslohn
immer-hin 8 Eur/mtl. entspricht. Reformstart ist zum 1.7.2005 vorgesehen.
Gleichzeitig und zusätzlich müssten gesetzlich Versicherte auch
das Krankentagegeld, schon ab 1.7.2005 (statt 1.1.2006) mit 0,5 Prozent
Ihres mtl. Bruttolohnes selbst bezahlen. Beide Lohnabzüge, zusammen
0,9 %, sind künftig vom gesetzlich Versicherten alleine zu zahlen
und nicht mehr wie bisher von Arbeitgeber und den Versicherten zu gleichen
Teilen.
FAZIT: Es gibt schon seit 1995 große Versorgungslücken (siehe Ausgangslage) und nehmen tendenziell zu, wenn Festzuschüsse eingeführt werden. Diese können nur durch eine hochwertige private Krankenzusatzversicherung geschlossen werden, die möglichst für alles, kassenunabhängig und mindestens 50 % sogar dann leistet, wenn die Kasse nichts mehr zahlt, denn effektive Erstattung aus Festzuschüssen werden oft nur 15 – 50 % decken. Studenten können hier die Leistungen der privaten Krankenversicherung vergleichen
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