Die private Krankenversicherung im Wandel - die Gesundheitsreform vom 1.10.2004
Autor: Dipl.-Kfm. Hans Waizmann – www.hanswaizmann.de Krankenzusatzversicherungen- Stand Okt. 2004
s

Am 1.10. 2004 wurde nach langem Hin und Her eine Reform der privaten Krankenversicherung beschlossen. Zur Wahl standen 3 Szenarien, wovon eines schon beschlossen war und dann doch noch geändert wurde. Deshalb haben wir diese 3 Szenarien dargestellt, um die Folgen der bisherigen Lösungsvorschläge verständlicher zu machen und die Auswirkung des letzten Beschlusses in Szenario 2 aufzuzeigen.

(Hier können Sie einen Versicherungsvergleich anfordern - auch private Krankenversicherung)

Aktuell beschlossen das Szenario 1: (Testübersichten privater Krankenversicherungen) Die Regierung hat am 1.10.04 im Alleingang beschlossen, die Zahnersatz-Pflichtversicherung Szenario 1 nicht einzuführen, weil diese viel zu kompliziert sei. Ein Bundestagsbeschluß vom 1.10.2004 sieht nun vor: Zahnersatz soll Kassenleistung bleiben, dafür müssen gesetzlich Versicherte jedoch einen Pauschalabzug von 0,4 Prozent vom Bruttolohn künftig ganz alleine tragen, was bei 2.000 Eur Monatslohn immer-hin 8 Eur/mtl. entspricht. Reformstart ist zum 1.7.2005 vorgesehen. Gleichzeitig und zusätzlich müssten gesetzlich Versicherte auch das Krankentagegeld, schon ab 1.7.2005 (statt 1.1.2006) mit 0,5 Prozent Ihres mtl. Bruttolohnes selbst bezahlen. Beide Lohnabzüge, zusammen 0,9 %, sind künftig vom gesetzlich Versicherten alleine zu zahlen und nicht mehr wie bisher von Arbeitgeber und den Versicherten zu gleichen Teilen.
Realistisch sind auch für diesen Fall dann Eigenanteile bei Einführung des Festzuschußsystems von effektiv 50 – 85 Prozent


Szenario 2 (war schon beschlossen): Juni 2003 hatten sich Regierung und Opposition geeinigt, Zahnersatz ab 1.1.2005 als Kassenleistung auszugliedern. Danach hätten Arbeitnehmer eine Zahnersatz-Pflichtversicherung rund 6 Eur mtl. ab-schließen und diesen Beitrag allein zahlen müssen. Deren Abschluß sollte bei der eigenen gesetzlichen Kasse oder wahlweise einem privaten Anbieter möglich sein. Die Zahnersatzleistung hätte dabei wie bisher 50, 60 oder 65 Prozent betragen, (Versicherungstabellen private Krankenversicherung) aber nur auf Basis (niedriger) künftig vermutlich geltender Festzuschüsse. Die Kostenlücke betägt daher nur bei einfachsten Versorgungsformen 35 Prozent Realistisch sind aber Eigenanteile bei Einführung des Festzuschußsystems eher im Bereich von 50 bis 85 Prozent Diese Lösung war bis vor kurzem, ab 1.1.2005, vorgesehen. Die Regierung hat am 1.10.04 Lösung / Szenario 2 beschlossen.


Szenario 3 (die Zukunft?) : die Zahnersatzleistung wird ganz abgeschafft, wie das schon länger in ganz Europa üblich ist. Die Kostenlücke bzw. die Eigentanteile würden dann 100 % betragen.

FAZIT: Es gibt schon seit 1995 große Versorgungslücken (siehe Ausgangslage) und nehmen tendenziell zu, wenn Festzuschüsse eingeführt werden. Diese können nur durch eine hochwertige private Krankenzusatzversicherung geschlossen werden, die möglichst für alles, kassenunabhängig und mindestens 50 % sogar dann leistet, wenn die Kasse nichts mehr zahlt, denn effektive Erstattung aus Festzuschüssen werden oft nur 15 – 50 % decken.

Studenten können hier die Leistungen der privaten Krankenversicherung vergleichen